Legionellenbefall

Was sind Legionellen?

Bei Legionellen handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien, die im Wasser leben und bei Menschen Krankheiten auslösen können.

Es existieren mehr als 40 Legionellen-Arten, von denen die „Legionella pneumophila“ als Erreger der Legionärskrankheit (Legionellose) bekannt ist. Eine Legionellose ist eine Lungenentzündung (Pneumonie), die einen lebensgefährlichen Verlauf nehmen kann.

In seltenen Fällen können Legionellen auch Infektionen außerhalb der Atemwege wie Wund-, Herzinnenhaut- und Nierenbeckenentzündungen verursachen.

Übertragung der Legionellen auf den Menschen

Durch Kontakt mit befallenem Leitungswasser können Legionellen auf den Menschen übertragen werden, sofern die Bakterien in die Lunge gelangen. Dies geschieht beim Einatmen von legionellenhaltigem, zerstäubten Wasser, z. B. beim Duschen, in Whirlpools oder beim Rasensprengen.

Aber nicht jeder Kontakt führt zu einer Übertragung bzw. Infektion als Folge. Wird legionellenhaltiges Wasser getrunken, besteht beispielsweise keine Infektionsgefahr für gesunde Personen.

Optimale Bedingungen für Legionellen

Warmes Wasser bietet optimale Bedingungen für ihre Vermehrung von Legionellen, beispielsweise in:

  • Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilungsanlagen
  • Schwimmbädern
  • Schulduschen, öffentlichen Duschen
  • Kaltwasserleitungen mit mit langen Stillstandszeiten
  • Totleitungen
  • Wassertanks

Gesetzliche Untersuchungspflicht

Durch die deutsche Trinkwasserverordnung ist eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen gesetzlich vorgeschrieben.

Betroffen von dieser Vorschrift sind alle Unternehmer und sonstigen Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Das sind beispielsweise

  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Hotels
  • Pflegeheime

Seit Ende 2011 besteht neuerdings eine Untersuchungspflicht für weitere Gruppen wie

  • Besitzer/Vermieter von Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Hausverwaltungen

Nachweis von Legionellen

Die Trinkwasserbeprobung sowie die anschließende Wasseranalyse müssen durch entsprechend geschultes und nach Qualitätsrichtlinien akkreditiertes Fachpersonal vorgenommen werden. Das entsprechende Labor muss darüber hinaus für die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser zugelassen und in einer der Landeslisten der Bundesländer veröffentlicht sein.

Für Legionellen ist ein Grenzwert von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 ml Trinkwasser festgeschrieben. Bei Überschreitung dieses Wertes sind eine Reihe von maßnahmen durch die Trinkwasserverordnung zwingend vorgeschrieben:

  • Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden
  • Gefährdungsanalyse vor Ort
  • Thermische oder chemische Desinfektion
  • Eventuell Erneuerung der Trinkwasser-Installation